Pfandhaus

Der Pfandkredit

Ein Pfandkredit ist ein Darlehen bei dem Sie für ihren hinterlegten Gegenstand Geld erhalten.
Dazu ermitteln wir den Wert ihres Eigentums und beleihen dieses mit etwa 60% vom aktuellen Marktwert. 
Der von Ihnen überbrachte Pfandgegenstand wird bei uns sicher verwahrt und der Betrag wird sofort ausbezahlt. 

 

Laufzeit

Die Laufzeit des Pfandkredits beträgt 3 Monate. Nach Ablauf haben sie  noch einen weiteren Monat Zeit, Ihren verpfändeten Gegenstand abzuholen oder in gegenseitigem Einvernehmen 3 Monate zu verlängern. Dazu sind im Mindesten die Gebühren und Zinsen zu bezahlen. 

 

Voraussetzungen für einen Pfandkredit

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

 

Haftung

Es haftet nur das hinterlegte Pfand und nicht der Darlehensnehmer

Kosten

Die Kosten gliedern sich in Zinsen und Gebühren.

Diese sind bis zu einem Darlehensbetrag von 300 EUR gesetzlich vorgeschrieben.

  • Zins pro Monat 1%
  • Gebühren gesetzlich gem. Tabelle (Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher vom 01.02.1961)

Zum Beispiel:

  • Ein Kredit über 100 EUR kostet pro Monat 3,50 EUR

Die Kosten für Ihren Kredit können Sie gerne persönlich oder telefonisch bei uns erfragen.

Verlängerung

Wird der Kreditvertrag verlängert so sind die Zinsen und Gebühren, die bis zu dem Tag entstanden sind, zu bezahlen. Nach der Bezahlung bekommen sie einen neuen Pfandschein mit einer neuen Laufzeit von drei Monaten.

 

Versteigerung

Wird das Pfand nicht abgeholt oder verlängert so wird es ab dem fünften Monat in einer öffentlichen Versteigerung verwertet durch einen amtlich vereidigten und öffentlich bestellten Auktionator.

Ist der Erlös des Pfandes auf der Versteigerung höher als das Darlehen und die angefallenen Kosten, haben Sie Anspruch auf diesen Mehrerlös. Sollten Sie diesen nicht innerhalb von 2 Jahren bei uns abholen, muss dieser an die öffentliche Kasse abgeführt werden.

 

Verlust des Pfandscheins

Nachdem Sie uns den Verlust mitgeteilt haben, nehmen wir einen Sperrvermerk vor. Somit kann das Pfand nicht von unbefugten ausgelöst werden. 

Sie erhalten eine Bescheinigung der Verlustanzeige. Im Anschluss ist eine Auslösung oder Erneuerung des Pfandvertrages jederzeit möglich.

 

Sicherheit

Ihr Pfand wird bei uns sorgfältig und sachgemäß gelagert. Unsere Sicherheitseinrichtungen entsprechen dem Stand der Technik und den einschlägigen Vorschriften. 

 

Wir beleihen

  • Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Palladium)
  • Schmuck (Ringe, Ketten, Armbänder, Broschen ... )
  • Münzen, Medaillen, Barren, ...

Bitte beachten Sie: Je mehr Unterlagen Sie uns mitbringen (Kaufrechnung, Originalkarton, Garantie ...), desto höher wird der maximal mögliche Darlehensbetrag.

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